Die nachstehenden wesentlichen Risiken sind nicht die einzigen Risiken, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Es bestehen weitere Risiken, die der Emittentin gegenwärtig nicht bekannt sind oder die derzeit für nicht wesentlich erachtet werden. Die Reihenfolge der Darstellung der einzelnen Risiken stellt keine Aussage über die Realisierungswahrscheinlichkeit sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintritts dar. Es besteht das Risiko, dass die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Mit dem Wertpapier verbundene Risiken:
Insolvenzrisiko: Bei einer Insolvenz werden zunächst vorrangig die Forderungen der Gläubiger der Gesellschaft befriedigt. Ein darüber hinaus gehendes Gesellschaftsvermögen steht zur Verteilung an die Aktionäre in der Regel nicht mehr zur Verfügung. Es besteht damit das Risiko, dass die Anleger im Fall der Insolvenz der Emittentin ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Risiko der eingeschränkten Veräußerbarkeit der Aktien: Da die Aktien bis auf weiteres nicht zum Handel an einer Börse einbezogen oder zugelassen werden, hat ein Aktionär nur die Möglichkeit, seine Aktien durch privaten Verkauf zu veräußern; einen Marktplatz gibt es nicht. Der Kaufpreis ist von der Entwicklung des Geschäfts für erneuerbaren Energien aufgrund von Biomasse abhängig. Es ist nicht auszuschließen, dass über einen längeren Zeitraum keine Nachfrage besteht und/oder der erzielbare Verkaufspreis deutlich unter dem ursprünglichen Wert der Anlage liegt. Mithin trägt der Aktionär ein erhöhtes Risiko, dass die Aktien nicht oder nur zu einem sehr geringeren Preis veräußert werden können. Sofern der Anleger keinen Verkaufspreis erzielen kann, kann er sein gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Dividendenzahlungen können für die Zukunft nicht garantiert werden: Die Emittentin plant, bis einschließlich 2027 keine Dividende auszuschütten und die Gewinne zu reinvestieren. Etwaige zukünftige Bilanzgewinne sollen vornehmlich zum weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit eingesetzt werden. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie zunächst aus den Aktien keine Einnahmen erzielen werden. Nachteilige Effekte aufgrund weiterer Kapitalaufnahmen: Bei weiteren Kapitalerhöhungen könnte der Ausgabebetrag für Aktien geringer sein, als der, den der jeweilige Aktionär gezahlt hat. Zudem könnte die quotale Beteiligung sinken, wenn Bezugsrechte ausgeschlossen oder nicht ausgeübt werden. Dies könnte zu einer Reduzierung des Werts der Beteiligung und/oder Verwässerung der Anteile und Stimmrechte der Aktionäre führen.
Risiken aus dem Pooling: Die Aktionäre können nach der Aktionärsvereinbarung gezwungen sein, ihre Aktien zu einem Zeitpunkt zu verkaufen, zu dem die Aktionäre einen geringeren Gewinn erzielen, als von ihnen erwartet oder bei einem späteren Verkauf möglich gewesen wäre. Ebenso können Aktionärsrechte der Zeichner nur über den Pool und nicht individuell ausgeübt werden; Aktionäre können Minderheitsrechte damit nicht unmittelbar ausüben.
Mit der Emittentin verbundene Risiken:
Bei dem Halten von Aktien handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der Anleger nimmt mit seinem eingezahlten Kapital an dem unternehmerischen Geschäftsrisiko teil. Der Eintritt eines oder mehrerer der nachfolgenden Risiken könnte sich negativ auf den Kurs der Aktien der Emittentin auswirken, mit der Folge, dass Anleger im Falle einer Veräußerung der Aktien Verluste erleiden, da sie einen geringeren Betrag pro Aktie erhalten, als der, zu dem sie die Aktien bezogen haben. Aussagen und Einschätzungen über die zukünftige Geschäftsentwicklung können unzutreffend sein oder werden. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von vielen Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes und Umständen, die die Emittentin nicht oder nur teilweise beeinflussen kann.
Risiko der Finanzierung des Geschäftsbetriebs/Insolvenzrisiko: Es besteht die Gefahr, dass die Gesellschaft nicht über genug Geschäftskapital verfügt. Die Emittentin benötigt weitere Finanzmittel für den Aufbau und die Expansion ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere für Produktentwicklung, Herstellung, Forschung und Vermarktung. Ebenso bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von bis zu EUR 1.500.000, die zur Zahlung fällig werden, wenn Ratenzahlungsvereinbarungen nicht eingehalten werden. Derzeit ist das Geschäft noch verlustträchtig. Liquiditätsengpässe könnten zu einem Wegfall von bedeutenden Umsatzerlösen und auch zur sofortigen Fälligkeit von Verbindlichkeiten führen und erhebliche negative Folgen für die Emittentin und somit auch für den Anleger haben. Die vorgenannten Umstände könnten zur Insolvenz der Emittentin führen. In diesem Fall könnten Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Die Gesellschaft könnte nicht ausreichend kostendeckende Aufträge erhalten: Die Emittentin ist darauf angewiesen, ausreichend kostendeckende Aufträge zu erhalten und ihr Geschäft auszubauen. Sollte dies nicht gelingen, etwa aufgrund zu hoher Kosten oder weil die angebotenen Lösungen der Emittentin nicht die erwartete Kundenakzeptanz finden oder Wettbewerber von Kunden bevorzugt werden, könnte die Emittentin ihre Kosten nicht decken und aufgelaufene Verluste nicht kompensieren. Die Gesellschaft könnte dann ihren Geschäftsbetrieb nicht wie geplant umsetzen und sogar insolvent werden. Es besteht damit das Risiko, dass die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Zahlungsausfall bei Kunden: Sofern Kunden nicht zahlen, weil sie zahlungsunfähig sind oder mit den Produkten und Dienstleistungen der Emittentin nicht zufrieden sind. Bei einem Zahlungsausfall könnte die Emittentin ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllen und sogar insolvent werden. Anleger könnten dann ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Risiko bei Zulieferern: Für die Produktion und den Betrieb der Anlagen kauft die Emittentin Bauteile und Biomasse von externen Zulieferern. Zulieferer könnten die Emittentin nicht oder zu spät beliefern, weil die Emittentin nicht ausreichend solvent ist, Lieferengpässe aufgrund von Wettbewerb bestehen oder Lieferwege z. B. aufgrund geopolitischer Ereignisse oder Pandemien unterbrochen sind. Die Emittentin könnte dann ihre Produkte nicht liefern bzw. die eigene Anlage nicht betreiben. Aufgrund solcher Ereignisse oder der allgemeinen Inflation könnten zudem die Preise steigen, ohne dass die Emittentin solche Preissteigerungen an die Kunden weitergeben kann, was z. B. bei der festen Einspeisevergütung für Strom der Fall ist. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben und zu dessen Insolvenz führen, sodass Anleger einen Totalverlust erleiden. Veränderung der rechtlichen, steuerlichen und/oder politischen Rahmenbedingungen: Die Geschäftstätigkeit der Emittentin ist in erheblichem Maße von den
geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für erneuerbaren Energien abhängig. Dies betrifft sowohl technische Anforderungen als auch Förderregelungen. Insbesondere angesichts der Neuwahlen könnte die Förderung von erneuerbaren Energien sowohl finanziell als auch politisch weniger stark ausfallen. Damit könnte die Emittentin weniger Geschäft bei der Entwicklung, Optimierung und Betrieb bestehender Energieprojekte generieren. Die Emittentin könnte dann auch insolvent werden und die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Die Emittentin könnte die Abnahmeverträge nicht erfüllen: Die Emittentin hat mit Kunden langfristige Abnahmeverträge für die erzeugte Wärmeenergie mit einer Laufzeit bis mindestens zum 31.12.2032 geschlossen. Zur Erfüllung ist die Emittentin darauf angewiesen, Biomasse als Brennstoffgrundlage in ausreichend großer Menge und zu wirtschaftlichen Konditionen zu beschaffen. Sollte dies nicht oder nur mit erheblichen Mehrkosten möglich sein, könnte dies negative Auswirkungen auf die erwirtschafteten Erträge der Emittentin haben bzw. möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen der Vertragspartner führen.
Die Emittentin könnte dann auch insolvent werden und die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren.
Risiko durch Wettbewerb: Es besteht das Risiko, dass andere Marktteilnehmer Konkurrenzprodukte entwickeln und vertreiben, die die Kunden bevorzugen. In allen Geschäftsbereichen der Emittentin ist mit wachsender Konkurrenz zu rechnen. Neue Wettbewerber mit innovativen Technologien oder günstigeren Lösungen könnten Marktanteile der Emittentin gefährden. Dies könnte insbesondere bei der Weiterentwicklung von Wasserstofftechnologien, Bio-Ölen und Bio-Methan auftreten. Sofern die Emittentin weniger Umsatz generiert, könnte sich die Emittentin schlechter entwickeln und sogar insolvent werden. Anleger könnten ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Risiko der Abhängigkeit vom Vorstand und qualifiziertem Fachpersonal: Die Emittentin ist von ihrem alleinigen Vorstand abhängig. Ein Ausfall des Vorstands der Emittentin, welcher den Bioenergie-Markt und die Branche langjährig kennt, über tiefgreifende Kontakte verfügt und die Planung, Projektierung, Optimierung
und Realisierung diverser Kraftwerksprojekte als auch deren Betrieb zu seinen Kompetenzen zählt, könnte für die Gesellschaft bis zum Finden
eines geeigneten Nachfolgers hohe Kosten mit sich bringen und sich negativ auf das Ergebnis auswirken. Darüber hinaus ist die Gesellschaft auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen, u.a. für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen sowie für die Produktion und den Vertrieb von Öko-Brennstoffen. Ein Mangel an geeignetem Personal, insbesondere Ingenieuren, Projektmanagern, Vertriebsmitarbeitern und Facharbeitern, könnte den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. In der Folge könnten die Emittentin insolvent werden und die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Risiko höherer Kosten: Die Kosten für den Geschäftsbetrieb, insbesondere für Lager, Energie, unerwarteten Reparaturkosten, aufgrund von Währungsschwankungen, Löhne und Einkauf könnten höher sein als erwartet. Sofern die Emittentin diese dann nicht oder nicht unverzüglich an die Kunden weitergeben kann, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin führen. Die Anleger könnten dann ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren. Kapitalerhöhung: Die Kapitalerhöhung ist erst mit der Eintragung in das Handelsregister abgeschlossen. Sofern die Kapitalerhöhung scheitert und/oder die
Emittentin nicht die notwendigen Mittel erhält, wird sie insolvent werden und Anleger bereits geleistete Zahlungen auf die Ausgabebeträge verlieren.