AGB

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anlagengrenz- und Legitimationsprüfung nach § 6 WpPG und GwG

1. Gegenstand der Dienstleistung und AGB-Änderungen

Die Blue Energy Group AG (im folgenden Blue Energy) ist gemäß § 6 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) vom Emittenten mit der Vornahme der Anlagengrenzprüfung gemäß § 6 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) sowie zur Legitimationsprüfung gemäß Geldwäschegesetz betraut worden.

Die Bekundung eines Zeichnungsinteresses erfolgt auf Initiative des Zeichnungsinteressenten und vollzieht sich in auf der Online-Zeichnungsplattform des Emittenten. Die dort eingegebenen Daten werden der Blue Energy. automatisiert weitergegeben zur Durchführung der Anlagengrenz- und Legitimationsprüfung.

Ein Anspruch gegenüber Blue Energy auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags in vollem oder auch nur teilweisen Umfang des vom Zeichnungsinteressenten angegebenen Zeichnungsumfangs ist mit der Tätigkeit der Blue Energy. nicht verbunden.

Blue Energy ist nicht berechtigt, sich Eigentum oder Besitz an Kundenvermögen zu verschaffen.

Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Zeichnungsinteressent in Textform per Email spätestens 2 Monate vor Wirksamwerden angeboten.

Die Korrespondenz kann über die angegebene Postadresse des Zeichnungsinteressenten auch über dessen in der Online-Zeichnungsplattform des Emittenten hinterlegte Emailadresse erfolgen.

2. Keine Anlageberatung, keine Anlageempfehlung, keine Angemessenheitsprüfung, keine Pflichten nach durchgeführter Übermittlung des Zeichnungsantrags

Blue Energy erbringt dem Zeichnungsinteressent gegenüber keine Anlageberatung und spricht weder unmittelbar noch mittelbar eine Anlageempfehlung aus. Der Zeichnungsinteressent entscheidet eigenständig über die Anlage in dem Finanzinstrument. Blue Energy prüft nicht die Angemessenheit der Anlage für die Bedürfnisse und Ziele des Zeichnungsinteressenten und ob die Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden ausreichen, um die Risiken der Anlage zu durchschauen. Blue Energy gleicht lediglich zur Erfüllung rein interner Organisationspflichten auf Basis der Angaben ausschließlich die vom Emittenten vorgegebene Zielmarktkategorie „Kundenkategorie“ ab. Eine Verpflichtung oder Obliegenheit gegenüber dem Zeichnungsinteressent entsteht durch diesen eingeschränkten Zielmarktabgleich nicht.

Blue Energy erbringt ausschließlich die unter 1. aufgeführte Dienstleistung und schuldet in Bezug auf die Finanzinstrumente keine Anlageberatung, Vermögensverwaltung, keine Überwachung der Finanzinstrumente und auch keine Übermittlung von Informationen (z.B. Kurse, Finanzinformationen, Analysen, Zeitungsberichte) zu den Finanzinstrumenten nach Durchführung der Zeichnung. Die Zeichnung und ihre Abwicklung der Zeichnung vollzieht sich ausschließlich zwischen Emittenten, dessen Zahlstelle sowie dem Zeichnungsinteressenten und dessen Konto- und Depotbank; der Emittent und die Zahlstelle können dabei Blue Energy. zur Informationsübermittlung einschalten. Die Geschäftsbeziehung zwischen Blue Energy und dem Zeichnungsinteressent ist mit der Durchführung der unter 1. genannten Aufgaben abgeschlossen, eine laufende Geschäftsbeziehung wird mit dem Zeichnungsinteressenten mithin nicht eingegangen, weshalb auch eine jährliche Kosteninformation (sogenannte ex-post-Kosteninformation) gegenüber dem Zeichnungsinteressenten unterbleibt.

3. Bestätigung über die Übermittlung und Einwendungsfrist

Der Zeichnungsinteressent erhält eine Bestätigung über die Durchführung der Aufgaben per Email. Einwendungen gegen die Bestätigung wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit sind vom Zeichnungsinteressenten unverzüglich nach Eingang der Bestätigung in Textform zu erheben.

4. Vergütungen, Zuwendungen und Kosten Dritter

Der Emittent hat die Blue Energy gemäß § 6 WpPG beauftragt, die Prüfung der Anlageschwellen von Zeichnungsinteressenten gemäß § 6 WpPG sowie die Identitätsprüfung gemäß Geldwäschegesetz durchzuführen; dies unter Nutzung der Daten, die der Zeichnungsinteressent in die Online-Zeichnungsplattform des Emittenten eingegeben hat. Der Zeichnungsinteressent hat für die Dienstleistung keine unmittelbaren Gebühren zu zahlen.

Vom Emittenten erhält Blue Energy für ihre Dienste Zahlungen (sogenannte Zuwendungen). Diese Berechnungsgrundlagen zur Höhe sind in der Kundeninformation angegeben.

Der Zeichnungsinteressent erklärt sich einverstanden, dass Blue Energy. die in der Kundeninformation genannte Zuwendung behält. Insoweit treffen der Zeichnungsinteressent und Blue Energy. die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, § 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Zeichnungsinteressenten gegen Hinkel & Cie. auf Herausgabe der Zuwendungen nicht entsteht.

5. Laufzeit und Kündigung

Die Geschäftsbeziehung zwischen Zeichnungsinteressent und Blue Energy endet mit Durchführung der ihr vom Emittenten übertragenen Aufgaben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

6. Haftung / Verantwortlichkeit für das Online-Zeichnungssystem / Übermittlungsfehler

Die Haftung von Blue Energy für eigenes Verhalten sowie das Verhalten seiner Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist auf folgende Fälle (a.-c.) beschränkt:

(a.) Die Verletzung wesentlicher Pflichten, wenn die Pflichtverletzung zumindest leicht fahrlässig erfolgt. Wesentliche Pflichten sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(b.) Die Verletzung sonstiger Pflichten, wenn die Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt.

(c.) Die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Haftung von Blue Energy für eigenes Verhalten sowie das Verhalten seiner Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist bei einer Verletzung wesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn die Pflichtverletzung leicht fahrlässig erfolgt und keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit begründet.

Blue Energy übernimmt keine Haftung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Online-Zeichnungsplattform und des Online-Zeichnungssystems des Emittenten.

Bei einer per Email geführten Korrespondenz werden die entsprechenden Daten von Blue Energy nicht verschlüsselt, sie sind somit also durch Dritte ggf. einsehbar. Blue Energy übernimmt dementsprechend keine Haftung für Übertragungsfehler in Datennetzen, die nicht ihrer Kontrolle unterliegen.

Der Zeichnungsinteressen trägt das Risiko jeder verzögerten und/oder fehlerhaften Übermittlung von Weisungen. Er trägt insbesondere auch das Risiko, dass es bei fernmündlichen Weisungen zu einem Verhören kommt. Für den behaupteten Inhalt einer Weisung trägt der Zeichnungsinteressent die Beweislast.

7. Schlussbestimmungen / Datenverwendung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Senden.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Der Zeichnungsinteressent ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der Aufgaben der Blue Energy gespeichert und verarbeitet werden. Blue Energy sowie die bei ihr beschäftigten Personen verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden Daten und Vorgänge ausschließlich im Rahmen des Aufgabendurchführung zu verwenden, es sei denn der Zeichnungsinteressent erteilt seine Zustimmung (z.B. zum Newsletterversand). Der Zeichnungsinteressent willigt weiter ein, dass Blue Energy im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Nutzung der Online-Zeichnungsplattform oder der Vertragsdurchführung ergeben, an dritte konzernzugehörige Gesellschaften übermitteln darf.